Offener Brief an die EPL zur Zählerfernauslesung

Sechs Tage vor der Frist zur Ablesung der Zählerstände für die Nahwärme hat der Versorger EPL (Energieprojektgesellschaft Langenhagen) die Kunden darüber informiert, dass zukünftig die Ablesung durch den Kunden nicht mehr erforderlich ist, der Versorger eine Fernablesung vornehmen wird. Dieser Umstand ist für die Kunden neu. Dieses hat uns dazu veranlasst einen offenen Brief an die EPL mit Kenntnis an die Verwaltung, die Politik, Mandatsträger, Behörden und Verbraucherverbänden zu verfassen. Nachfolgend stellen wir den Brief zur öffentlichen Einsicht online:

Sehr geehrter Herr Dr. Schüle,

wir haben uns schon des Öfteren an Sie gewandt und immer wieder auf eine bessere Kommunikation im speziellen bei den kontinuierlichen , vierteljährlichen Preiserhöhungen und mehr Transparenz durch die Energieprojektgesellschaft Langenhagen in Richtung Ihrer Kunden gedrängt. Gerade Ihr Unternehmen, als Monopolist in Sachen Nahwärmeversorgung für Kaltenweide hat aus unserer Sicht eine besondere Verantwortung diesbezüglich. Leider konnten wir Sie bislang nicht davon überzeugen, dass eine stärkere und direkte Kommunikation mit Ihren Kunden für alle Seiten sinnvoll ist.

Nun hat Ihr Unternehmen in diesen Tagen erneut dafür gesorgt, dass die Skepsis in Ihre Informationspolitik und damit auch dem gesamten Unternehmen EPL gegenüber nicht weniger wird, im Gegenteil.

Für viele Ihrer Kunden sorgte Ihr heutiges Schreiben für ungläubige Blicke und Unverständnis. Die an das Nahwärmenetz in Kaltenweide angeschlossenen Haushalte brauchen Ihrem Schreiben zur Folge die Zählerablesung, die in fünf Tagen zu erfolgen hat, nicht mehr persönlich durchführen, die EPL wird eine Fernauslesung vornehmen.

Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Zählerfernauslesung. Dieses wird bei auch bei Strom und Wasser in naher und ferner Zukunft Realität werden, diesem werden wir uns nicht verschliessen , bringt es auch gewisse Vorteile mit sich. Ablesetermine können nicht mehr in Vergessenheit geraten, Ablese- und Übertragungsfehler sind nahezu ausgeschlossen. Zu beachten ist jedoch die Thematik des Datenschutzes.

Als Kunde Ihres Unternehmen kann ich sehr wohl erwarten, rechtzeitig über Ihre Pläne, den Ableseprozess in Zukunft ändern zu wollen, informiert zu werden. Den in den letzten zwei Jahren durchgeführten Zählertausch haben Sie Ihren Kunden als normalen und erforderlichen Vorgang verkauft. Die Tatsache dass in diesem Zuge Zähler eingebaut wurden, die Daten welcher Art auch immer speichern, wurde verschwiegen. Ein Vorgang, der in heutigen Zeit, in der das Thema Datenschutz mehr und mehr an Bedeutung gewinnt und auch die Bürgerinnen und Bürger immer sensibler im Umgang mit Daten agieren, ungeheuerlich ist.

Wir haben konkrete Fragen zur geplanten Umsetzung der Zählerfernauslesung und erbitten kurzfristig – bis zum 01. April 2015 – eine Antwort von Ihnen:

  • Warum wurden die Kunden über die Pläne der Zählerfernauslesung nicht frühzeitig informiert?
  • Welche Daten kann der Wärmemengenzähler grundsätzlich speichern?
  • Welche Daten werden im Wärmemengenzähler tatsächlich erfasst?
  • Welche Daten werden bei der Zählerfernauslesung vom Wärmemengenzähler abgerufen?
  • Wie lange werden die Daten im Wärmemengenzähler gespeichert?
  • Wann und wie erfolgt die Löschung von Alt-Daten aus dem Wärmemengenzähler?
  • Welcher Dienstleister wird in die Fernauslesung vornehmen?
  • Wo werden die ermittelten Daten gespeichert bzw. verarbeitet?
  • Wie wird sichergestellt, dass der Zugriff auf die Wärmemengenzähler gegen den Zugriff von Dritten und eine evtl. Manipulation geschützt ist und nur EPL eine Fernauslesung vornehmen kann? Welche Verschlüsselungsverfahren werden eingesetzt?
  • Wann planen Sie eine Änderung der Nahwärmeverträge mit Ihren Kunden? Derzeit erfolgt die Speicherung und Erfassung der Daten auf keiner vertraglichen Grundlage. Weder in den „Versorgungsbedingungen für die Versorgung mit Nahwärme im Weiherfeld“ noch im „Nahwärmeanschluss und Liefervertrag“ wird die elektronische Erfassung der Daten (welche Daten grundsätzlich gespeichert werden) sowie die Fernauslesung (insbesondere welche Daten Sie auslesen) beschrieben und vertraglich vereinbart?
  • Wurde der Beschluss zukünftig eine Fernauslesung vorzunehmen dem Aufsichtsrat der EPL und / oder dem Rat der Stadt Langenhagen vorgestellt?
  • Wurde die Umsetzung der Fernauslesung mit Datenschutzbeauftragten besprochen und die entsprechende Realisierung mit diesem geplant und durchgeführt? Wenn ja, welcher Datenschutzbeauftragte wurde involviert?

Es geht nicht darum, die Einführung der Fernauslesung zu verhindern. Wir fordern von Ihnen weiterhin eine ordentliche, rechtzeitige und offene Kommunikation mit uns, Ihren Kunden. Zu einer ordentlichen und offenen Kommunikation gehört es auf jeden Fall nicht, Kunden telefonisch auf Nachfrage zur nicht vorhandenen Informationspolitik zum aktuellen Thema zu entgegnen, dass man „ja nun bescheid wüsste und dieses schliesslich der Fortschritt der Technik“ sei.

Unser Verein arbeitet nicht im verborgenem und pflegt grundsätzlich eine offene Kommunikation im speziellen zu Mandatsträger aus Politik, Gremien, sonstigen Mandatsträgern und der Lokalpresse. Aus diesem Grund möchte ich darauf hinweisen, dass diese E.Mail an diverse weitere Personen & Gremien weitergeleitet wurde, die ich unterhalb meiner Signatur aufführe.

Freundliche Grüße

Florian Windeck
– Mitglied des Vorstandes –

BÜRGER FÜR KALTENWEIDE e.V.

 

Verteiler:

  • Stadt Langenhagen – in Vertretung Bürgermeister Mirko Heuer
  • Stadtwerke Hannover AG
  • Mitglieder des Rates der Stadt Langenhagen
  • Mitglieder des Ortsrates Kaltenweide – FDP Langenhagen – in Vertretung Dieter Palm
  • Repräsentant der Neuen Liberalen für Niedersachsen – Stefan Dammann
  • Rainer Fredermann – Mitglied des Niedersächsischen Landtages und Regionsabgeordneter für den Wahlkreis Langenhagen, Isernhagen und Burgwedel
  • Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
  • Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr / Landeskartellbehörde
  • Verbraucherzentrale Niedersachsen
  • Redaktion der Nordhannoverschen Zeitung (Madsack Verlag)
  • Redaktion „Langenhagener ECHO“ (Extra-Verlag)
  • Redaktion des „Stadtmagazin Langenhagen“ (Bettina Reimann)