33 Fragen und 33 Antworten zu Flüchtlingsunterkünften

Ende 2015 hat der Verein 33 Fragen bezüglich der Unterbringung von Flüchtlingen in Kaltenweide, die wir bei unseren Haustürbesuchen ( Haustürbesuche (PM-04-2015) / Fragen an die Verwaltung zur geplanten Sammelunterkunft) und durch E.Mails von Bürgerinnen und Bürgern gestellt bekommen haben, gesammelt an die Verwaltung der Stadt Langenhagen weitergeleitet mit der Bitte um Beantwortung. Die Antworten der Verwaltung der Stadt Langenhagen, die vor einigen Tagen bei uns eingegangen sind veröffentlichen wir hiermit auf unserer Internetseite.

 


  1. Wird an der Planung festgehalten die Sammelunterkunft, in der Pfeifengrasstr, als Containeranlage zu errichten?

    Ja

  2. Wann soll die Sammelunterkunft in der Pfeifengrasstr. errichtet werden?

    Voraussichtlicher Baubeginn 8. KW, Fertigstellungsziel war Ende des 1. Quartals. Inzwischen gehen wir davon aus, dass sich der Baubeginn noch verzögern könnte.

  3. Ist es möglich am Standort Pfeifengrasstr. statt Container feste (dauerhafte) Unterkünfte zu errichten?

    Ja, es wäre möglich gewesen.

  4. Welchen baulichen Umfang hat die avisierte Containeranlage? Welche bauliche Höhe und Tiefe ist vorgesehen und max. möglich? Welche Außengestaltung des Geländes ist möglich, angedacht?

    Größe der Anlage: 30mx14 m, 2-geschossig, ca. 6 m hoch; Außenanlagen sind noch in Planung.

  5. Können sich Bürgerinnen und Bürger bei den Planungen der Ausgestaltung des Standorts einbringen? Gibt es ein Bürgerbeteiligungsverfahren?

    Es ist nicht vorgesehen, diese Planungen über ein Beteiligungsverfahren umzusetzen.

  6. In wie weit können sich die Bewohner der Sammelunterkunft bei der Gestaltung der Anlage, u.a. des Außenbereich einbringen. In wie weit wird auf kulturelle Bedürfnisse eingegangen?

    Siehe Frage 5. Kulturelle Bedürfnisse werden berücksichtigt.

  7. Wird in den Sammelunterkünften WLAN vorhanden sein?

    Nein, WLAN ist bisher in keiner Anlage vorhanden, ist aber in der mittelfristigen Planung.

  8. Welche Kriterien sprachen für die Standortwahl an der Pfeifengrasstrasse bzw. gegen einen anderen Standort in Kaltenweide?

    Wurde bereits in der ersten Fragerunde beantwortet. Gern prüfen wir – wie an den anderen Standorten auch – weitere Objekte für zusätzliche Unterbringung.

  9. Sollen Container gemietet oder gekauft werden?

    Sie werden gekauft.

  10. Gibt es bereits Überlegungen zur Nachnutzung der möglichen Containerlösung?

    Ja

  11. Welche alternativen Standorte wurden für Kaltenweide geprüft und sind ggf. weiter in Planung?

    Aktuell sind keine weitern in Planung, wir nehmen aber gern noch Hinweise auf wenn gewünscht, um andere Ortsteile/Ortschaften zu entlasten

  12. Warum werden von der Stadtverwaltung Container präferiert und z.B. nicht eine Holz-Leichtbauweise oder Beton-Plattenbauweise? Gab es eine Kostenanalyse dazu?

    Das ist das Ergebnis einer Preisabfrage unter 83 Anbietern, bei denen unterschiedliche Wertungskriterien zum Tragen kamen. Dieses Verfahren lieferte für unterschiedliche Standorte unterschiedliche Ergebnisse (siehe „Bauernpfad“ = Holzrahmenbauweise).

  13. Welche Personengruppe (Familien mit grundschulpflichtigen Kindern oder sog. alleinreisende Männer) soll aus Sicht der Stadtverwaltung bevorzugt in die Sammelunterkunft Pfeifengrasstraße kommen?

    Die Belegung wird von den Zuweisungen abhängen und kann noch nicht geplant werden. Die Räumlichkeiten eignen sich für verschiedene Konstellationen.

  14. Wie viele Personen kommen an den Standort Pfeifengrasstraße? Wie hoch ist die max. Obergrenze?

    Wieviel Personen tatsächlich an den Standort kommen ist von den jeweiligen Zuweisungen abhängig. Die Obergrenze liegt bei 58.

  15. Was passiert wenn die Asylanträge positiv entschieden werden, bleiben die Bewohner der Sammelunterkunft weiterhin am Standort Pfeifengrasstraße ?

    Bei einer Asylanerkennung können die Personen sich eine eigene Wohnung suchen. Sie ziehen aus den städtischen Unterkünften aus.

  16. Gibt es ein Integrationskonzept von Seiten der Stadtverwaltung Langenhagen?

    Ja

  17. Wie werden die Bewohner in der Sammelunterkunft betreut / begleitet um sich u.a. in Kaltenweide / Langenhagen zurechtzufinden?

    Vom Sozialberatungsdienst der Stadt Langenhagen und hoffentlich auch (wie in den anderen Unterkünften der Stadt Langenhagen) durch ein ehrenamtliches Helfernetzwerk.

  18. Wird es von Seiten der Stadtverwaltung, zur örtlichen Orientierung eine Broschüre o.ä. mit, für die Bewohner der Sammelunterkunft, relevanten Adressen und Ansprechpartner geben?

    Nein keine Broschüre, die Bewohner werden durch den Sozialberatungsdienst betreut und durch unser Netzwerk der Ehrenamtlichen unterstützt Ja, eine entsprechende Broschüre liegt vor und das Material wird kontinuierlich ergänzt. (Gerade aktuell eine Flyer zum Thema Gleichstellung)

  19. Wird es eine psychologische Betreuung der Flüchtlinge geben? Wenn ja, in welchem Umfang?

    Ja, die Flüchtlinge werden nach Bedarf psychologisch betreut. Über den Betreuungsbedarf entscheiden Ärzte.

  20. Welches Angebot zum Erwerb der deutschen Sprache erhalten die Bewohnern der Sammelunterkunft?

    Die Angebote zum Erwerb der deutschen Sprache sind mittlerweile vielfältig. Wir haben viele Ehrenamtliche, welche dort unterstützen, wo noch keine Sprachkurse finanziert werden. Dies vermittelt und begleitet der Sozialberatungsdienst. In MILA (Anlaufstelle „Menschen in Langenhagen“ in der Schützenstraße) finden derzeit 10 Sprachkurse von Ehrenamtlichen statt. Dazu einer in Engelbostel, drei in Wiesenau und zwei in Godshorn. Auch in Kaltenweide haben wir vor, gemeinsam mit dem Netzwerk Flüchtlingshilfe in Langenhagen, Deutschkurse zu initiieren.

  21. Welches “Freizeit-“ / Beschäftigungsangebot ist für die Bewohnern der Sammelunterkunft geplant?

    Freizeit und Beschäftigungsangebote: Integrationsfördernde Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen, Zusammenarbeit mit allen sozialen Institutionen, Aufbau eines Netzwerks um die Unterkunft. Beschäftigungsprogramme, Projekte und Konzepte werden derzeit innerhalb der Verwaltung (Integrationsbeauftragte Frau Scharlé, Personalabteilung, Wirtschaftsförderung, Sozialberatungsdienst) und in Kooperation mit dem Job Center erarbeitet. Flüchtlingen haben nur unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit einer Beschäftigung nachzugehen.

  22. Wie informiert die Stadtverwaltung die Anwohner, wie sie sich integrationsfördernd einbringen können? Wird es ein Angebot der Stadtverwaltung geben, Anwohner interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln?

    Menschen die sich ehrenamtlich engagieren wollen, können sich bei dem Sozialberatungsdienst, Frau Lange oder Frau Waas-Hanssen, melden.

  23. Wie beabsichtigt die Stadtverwaltung Vorbehalte, unter Anwohnern und ggf. unter den Bewohner der Sammelunterkunft, abzubauen?

    Durch Gespräche, Willkommensfeste, Förderung der Nachbarschaft und des gegenseitigen Kennenlernens.

  24. Ist es rechtlich möglich, dass Asylbewerber, im Rahmen von nachbarschaftlichen Aktivitäten, bei Gartenarbeit o.ä. helfen dürfen?

    Ja

  25. Wer ist von Seiten der Stadtverwaltung Ansprechpartner bei Fragen zur Integration und zu Spenden, bei Konflikten?

    Frau Doris Lange [Kontaktdaten]

  26. Wo können Spenden abgegeben werden, welche Dinge werden (in der Sammelunterkunft Pfeifengrasstraße) gebraucht?

    Spendenabgebestellen sind auf der Homepage der Stadt zu finden: DRK Kleiderstube, Fairkauf. Was gebraucht wird kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht gesagt werden.

  27. Wie werden den Bewohnern der Sammelunterkunft die hiesigen Regeln des Zusammenlebens vermittelt? (Nutzungsbedingungen von Spielplätzen, Regelung der Ruhezeiten etc.)?

    Es gibt interne Regeln des Zusammenlebens, welche den Bewohnern erörtert werden. Sozialarbeiter und Hausmeister achten darauf und sind immer im Gespräch mit den Bewohnern. Die externen Regeln des Zusammenlebens, bspw. Verkehrsordnung: Veranstaltungen gemeinsam mit den Kontaktbeamten, Spielplatzregeln und Ruhezeiten ergeben sich im Zusammenleben, integrative Arbeit des Netzwerkes, Hilfe von Nachbarn, „Aufeinanderzugehen“.

  28. Wird es für die Sammelunterkunft ein Hausordnung geben und wie wird ggf. gewährleistet, dass diese eingehalten wird?

    Ja, natürlich. Zuständig für die „Kontrolle“ der Einhaltung ist der Sozialberatungsdienst.

  29. Wird von Seiten der Stadtverwaltung beabsichtigt den Bewohnern, der Sammelunterkünfte, die bestehende Gesellschaftsordnung sowie westliche Werte zu vermitteln? Z.B. Gleichberechtigung von Mann und Frau, die Freiheit im Glauben, Ablehnung von Gewalt (auch in Familie / Erziehung), Akzeptanz von sexueller Vielfalt, etc.?

    Der Sozialberatungsdienst, die Ehrenamtlichen und der städtische Integrationsbeirat (diesbezüglich besteht eine sehr enge Zusammenarbeit) führen viele Gespräche mit den Bewohnern. Viele Themen werden erörtert und viele Fragen werden beantwortet. Eine Vermittlung von unserem gesellschaftlichen Leben funktioniert am besten gemeinsam, indem Offenheit herrscht und sich ggf. Patenschaften für Familien bilden. Man sollte dennoch nicht automatisch davon ausgehen, dass den Flüchtlingen die „westlichen“ Werte nicht bekannt sind.

  30. Wie ist oder wird die Langenhagener Polizei weiter mit interkultureller Kompetenz ausgestattet?

    Dazu können wir keine Aussage treffen.

  31. Welche Erfahrungen hat die Langenhagener Polizei im Zusammenhang mit Asylbewerbern und dem Umfeld von Unterkünften?

    Es besteht ein regelmäßiger Austausch zwischen dem Sozialberatungsdienst und der Langenhagener Polizei. Bei einem der letzten Treffen mit Herrn Alder und den Kontaktbeamten wurde uns bestätigt, dass es bisher um die städtischen Flüchtlingsunterkünfte und auch in Einzelfällen keine nennenswerten Vorfälle gab. Die Zusammenarbeit ist sehr positiv.

  32. Können im Zuge veränderter Rahmenbedingungen die Bauvorschriften, für an öffentliche Flächen angrenzende Grundstücke, Betreff aktuell zulässiger Zaunhöhe von 1,20 geändert, bzw. Ausnahmeregelungen getroffen werden? [Speziell einige Bewohner des Siebensternweges sehen ihre Privatsphäre, bei Errichtung der Sammelunterkunft nicht mehr ausreichend gewahrt. Auch besteht die Sorge das westlich akzeptierte Lebensformen bei den zukünftigen Nachbarn, mit wahrscheinlich anderer Wertevorstellung, Konflikte provozieren.]?

    Die Höhe der Einfriedungen ist in nahezu allen B-Plänen des Weiherfeldes in den örtlichen Bauvorschriften (ÖBV) auf max. 1,20 m begrenzt. Ausnahmen sehen die B-Pläne generell bei Lärmschutzerfordernissen vor. Diesbezüglich habe ich überprüft, welche Prognosezahlen wir in der Verkehrsuntersuchung von 2010 für die Wohnsammelstraße Pfeifengrasstraße ermittelt hatten. Die 1.700 Kfz/24 h auf der Pfeifengrasstraße rechtfertigen m.E. hier keine Ausnahme, wie wir sie entlang der Weiherfeldallee (13.800 Kfz/24 h) bereits erteilt haben. Die benachbarte Flüchtlingsunterkunft ist in den B-Plänen nicht als Ausnahmetatbestand enthalten. Eine Abweichung von der ÖBV bezüglich der Höhenbegrenzung für Einfriedungen kann ebenfalls nicht in Aussicht gestellt werden, ohne das damit die Regelung im Grundsatz im gesamten Neubaugebiet infrage gestellt wird. Alternativ bietet sich für die Bürger/innen eine heckenartige Einfriedung mit Laubgehölzen an, die entsprechend der ÖBV-Regelungen höher als 1,20 m ausgeführt werden kann. Eine weitere Möglichkeit, wäre ein Holzzaun von 1.20 m Höhe mit höheren Pfosten, die oben mit einer Querlatte zur Berankung verbunden werden. Bei Verwendung schnell wachsender Rankpflanzen wie Knöterich könnte mit dieser Lösung kurzfristig der gewünschte Sichtschutz ermöglicht werden.

  33. Inwieweit soll der ehemalige NP-Markt, an der Kananoher Str., genutzt werden?

    Er dient nicht zur dauerhaften Unterbringung, sondern als absolute Notunterkunft, sofern die Kapazitäten in den üblichen dezentralen Einrichtungen/Wohnungen kurzfristig einmal nicht mehr ausreichen sollten.

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