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Pressemitteilungen
Pressemitteilungen des Vereins BÜRGER FÜR KALTENWEIDE e.V.
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ältere Pressemitteilungen:
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Beitragsordnung
§ 1 – Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 – Beschlüsse
- Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Mitgliedsbeitrags und der Aufnahmegebühr.
- Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 – Beiträge
- Mindest-Jahresbeiträge:
a. normaler Beitragssatz: 20,00 EUR je Mitglied / Ehepartner 10,00 EUR.
b. ermäßigter Beitragssatz: 10,00 EUR je Mitglied - Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
- Der Mindest-Jahresbeitrag für die Ehepartner eines Mitglieds des Vereins beträgt 10,00 EUR
- Für Vereine gilt grundsätzlich der normale Beitragssatz (a.).
- Jedes Mitglied (mit Ausnahme von Vereinen), das eine Mitgliedschaft in einem weiteren gemeinnützigen Verein oder die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachweisen kann (z.B. durch einen Überweisungsträger / Bescheinigung etc.) kann von der Möglichkeit Gebrauch machen, den ermäßigten Beitragssatz (b.) zu entrichten.
- Der Vorstand kann in Einzel-/Ausnahmefällen über den Erlass des Mindest-Jahresbeitrages bei einem Mitglied entscheiden, wenn nach Ansicht des Vorstandes entsprechende Gründe dafür vorliegen.
- Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.
- Mitglieder entrichten ihre Beiträge bis spätestens 01.03. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.
- Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes.
§ 4 – Datenverarbeitung
Die Beitragserhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
§ 5 – Vereinskonto
Beitragszahlungen sind ausschließlich auf das Vereinskonto zu entrichten. Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
§ 6 – Vereinsaustritt
Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt wie in der Satzung des Vereins festgehalten, derzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss des Geschäftsjahres.
Stand: 05.07.2013
Themensammlung – Sitzung vom 06. Juni 2013
Folgende Themenvorschläge für die Vereinssitzung am 06. Juni 2013 sind bisher eingegangen:
- Aktueller Informationen zur Online-Petition „Sicherer Bahnhof“
- Geschwindigkeitsproblem in der Strasse „Herrenfeld“
- Jugendtreff Kaltenweide
- EPL-Preiserhöhung von April 2013
- Erkundung der Kaltenweide Spielplätze
- Mitgliederwerbung / ÖffentlichkeitsarbeitThematik Jugendtreff in Kaltenweide
Inwieweit und in welcher „Tiefe“ die Themen auf der Vereinssitzung angesprochen werden, soll in der Sitzung festgelegt werden. Die Dauer der Sitzungen sollte 1,5 Stunden nicht überschreiten. Sofern ein Thema nicht besprochen oder diskutiert werden konnte, wird dieses auf die Agenda für die nächste Sitzung gesetzt.
Beitragsordnung
§ 1 – Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 – Beschlüsse
- Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Mitgliedsbeitrags und der Aufnahmegebühr.
- Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 – Beiträge
- Mindest-Jahresbeiträge:
a. normaler Beitragssatz: 20,00 EUR je Mitglied / Ehepartner 10,00 EUR.
b. ermäigter Beitragssatz: 10,00 EUR je Mitglied - Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
- Der Mindest-Jahresbeitrag für die Ehepartner eines Mitglieds des Vereins beträgt 10,00 EUR
- Für Vereine gilt grundsätzlich der normale Beitragssatz (a.).
- Jedes Mitglied (mit Ausnahme von Vereinen), das eine Mitgliedschaft in einem weiteren gemeinnützigen Verein nachweisen kann (z.B. durch einen Überweisungsträger) kann von der Möglichkeit Gebrauch machen, den ermäßigten Beitragssatz (b.) zu entrichten.
- Der Vorstand kann in Einzel-/Ausnahmefällen über den Erlass des Mindest-Jahresbeitrages bei einem Mitglied entscheiden, wenn nach Ansicht des Vorstandes entsprechende Gründe dafür vorliegen.
- Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.
- Mitglieder entrichten ihre Beiträge bis spätestens 01.03. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.
- Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes.
§ 4 – Datenverarbeitung
Die Beitragserhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
§ 5 – Vereinskonto
Beitragszahlungen sind ausschließlich auf das Vereinskonto zu entrichten. Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
§ 6 – Vereinsaustritt
Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt wie in der Satzung des Vereins festgehalten, derzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss des Geschäftsjahres.
Der Verein
Entscheidungen, die unseren Alltag in Kaltenweide betreffen, werden u.a. von der Kommunalpolitik getroffen und durch die Stadtverwaltung umgesetzt.
Der Verein “Bürger für Kaltenweide“ hat sich zu Ziel gesetzt, Entscheidungen partei-unabhänging im Interesse der Bürgerschaft zu beeinflussen und sich für die Kaltenweider Bürgerinnen und Bürger, Familien, die Jugend, Vereine sowie für eine lebendige Demokratie einzusetzen.
Gemeinsam die Interessen der Bürgerschaft
in Kaltenweide vertreten!
Themen für die sich der Verein engagieren wird sind zum Beispiel:
- eine weitere Verbesserung der Kinder- Betreuungssituation in Kaltenweide
- die Verbesserung der Verkehrssituation
- die Kostentransparenz bei der Nahwärmeversorgung
- die Förderung des Gemeinschaftswesens
Sie haben ein ganz spezielles Thema, dass Sie beschäftigt und Sie benötigen Ratschläge oder Hilfestellung? Der Verein “Bürger für Kaltenweide“ bietet die Möglichkeit sich optimal für seine Anliegen, Probleme und Wünsche zu engagieren!
Mitglied werden
Je mehr Bürger sich aktiv oder passiv in den Verein einbringen, desto gewichtiger ist unsere Stimme bei Politik, Stadtverwaltung und Bürgerschaft! Nutzen Sie die Möglichkeit, werden Sie Mitglied im Verein „Bürger für Kaltenweide e.V. und gestalten Sie die Zukunft des Ortes und das Zusammenleben der Bürgerinnen und Bürger in Kaltenweide nach Ihren Vorstellungen mit.
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Ihre Beitrittserklärung nehmen wir gerne persönlich, als Fax oder auch per Brief entgegen. Unsere Anschrift und unsere Faxnummer finden Sie im Impressum.
Presse

Hier finden Sie Zeitungsartikel über den Verein „Bürger für Kaltenweide e.V.“.
Nordhannoversche Zeitung (Madsack Verlag)
vom 10. Februar 2016
Langenhagener ECHO (Extra Verlag)
vom 10. Februar 2016
Nordhannoversche Zeitung (Madsack Verlag)
vom 08. Februar 2016
Nordhannoversche Zeitung (Madsack Verlag)
vom 06. Februar 2016
Nordhannoversche Zeitung (Madsack Verlag)
vom 06. Februar 2016
Langenhagener ECHO (Extra Verlag)
vom 06. Februar 2016
Nordhannoversche Zeitung (Madsack Verlag)
vom 04. Februar 2016
Langenhagener ECHO (Extra Verlag)
vom 03. Februar 2016
Nordhannoversche Zeitung (Madsack Verlag)
vom 01. Februar 2016
Langenhagener ECHO (Extra Verlag)
vom 23. Januar 2016
Langenhagener ECHO(Extra Verlag)
vom 23. Januar 2016
Nordhannoversche Zeitung (Madsack Verlag)
vom 22. Januar 2016
Nordhannoversche Zeitung (Madsack Verlag)
vom 19. Januar 2016
Langenhagener ECHO (Extra Verlag)
vom 16. Dezember 2015
Langenhagener ECHO (Extra Verlag)
vom 12. Dezember 2015
Nordhannoversche Zeitung (Madsack Verlag)
vom 11. Dezember 2015
Nordhannoversche Zeitung (Madsack Verlag)
vom 28. November 2015
Nordhannoversche Zeitung (Madsack Verlag)
vom 07. November 2015
weitere Artikel
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Die Jahresarchive
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Informationsmaterial
Info-Material
Termine
An dieser Stelle finden Sie alle wichtigen Termine wie z.B. die Daten der Vereinssitzungen.
Die Vereinssitzungen finden in der Regel (sofern nicht anders angegeben) jeweils am ersten Donnerstag eines Monats und grundsätzlich in der Kindertagesstätte und Familienzentrum „Sonnenblume“ statt.
Sie haben ein bestimmtes Anliegen, ein Thema oder Fragen? Nehmen Sie per Mail (info@30855.de) Kontakt zu uns auf. Wir rufen Sie zurück!
2016
- 06. Oktober 2016 – Vereinssitzung (öffentlich)
Beginn: 19:30 Uhr
Ort: Kindertagesstätte und Familienzentrum „Sonnenblume“ – Moorlilienweg 2, 30855 Langenhagen [Anfahrtsskizze]
- 03. November 2016 – Vereinssitzung (öffentlich)
Beginn: 19:30 Uhr
Ort: Kindertagesstätte und Familienzentrum „Sonnenblume“ – Moorlilienweg 2, 30855 Langenhagen [Anfahrtsskizze]
- 01. Dezember 2016 – Vereinssitzung (öffentlich)
Beginn: 19:30 Uhr
Ort: Kindertagesstätte und Familienzentrum „Sonnenblume“ – Moorlilienweg 2, 30855 Langenhagen [Anfahrtsskizze]
2017
- 05. Januar 2017 – Vereinssitzung (öffentlich)
Beginn: 19:30 Uhr
Ort: Kindertagesstätte und Familienzentrum „Sonnenblume“ – Moorlilienweg 2, 30855 Langenhagen [Anfahrtsskizze]
- 02. Februar 2017 – Vereinssitzung (öffentlich)
Beginn: 19:30 Uhr
Ort: Kindertagesstätte und Familienzentrum „Sonnenblume“ – Moorlilienweg 2, 30855 Langenhagen [Anfahrtsskizze]
- 02. März 2017 – Vereinssitzung (öffentlich)
Beginn: 19:30 Uhr
Ort: Kindertagesstätte und Familienzentrum „Sonnenblume“ – Moorlilienweg 2, 30855 Langenhagen [Anfahrtsskizze]