Flohmarktregeln

Die Flohmarktregeln des Vereins BÜRGER FÜR KALTENWEIDE e.V., im Folgenden „Veranstalter“ genannt, dient der Sicherheit aller Verkäuferinnen und Verkäufer sowie Besucherinnen und Besucher. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes werden diese Flohmarktregeln akzeptiert.
1. Sicherheit
  1. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist jederzeit Folge zu leisten.
  2. Verstöße gegen die Flohmarktordnung können einen Platzverweis durch das Ordnungspersonal für den Veranstaltungstag ohne Gebührenerstattung zur Folge haben.

2. Verkäuferinnen/Verkäufer
  1. Der Flohmarkt Kaltenweide ist ausschliesslich privaten Anbietern vorbehalten.
  2. Wer nach Aufbau seines Standes als gewerblicher Anbieter identifiziert wird oder Neuware/neuwertige Ware in erheblichem Umfang (= gleichartige Teile, die über das haushaltsübliche Sortiment hinausgehen) anbietet, muss den weiteren Verkauf beenden. Entrichtete Standgebühren werden nicht erstattet.
  3. Die Verkäuferinnen/Verkäufer stellen den Veranstalter von jeglichen Haftungsansprüchen von Seiten Dritter frei, gleich aus welchem Rechtsgrund.
  4. Soweit Strafen, Bußgelder, Gebühren oder ähnliches von Seiten der Aufsichtsbehörden erhoben werden, trägt diese Gebühren der jeweilige Standbetreiber/Verursacher.
  5. Soweit dem Veranstalter durch die unerlaubte Tätigkeit eines oder mehrerer Anbieter ein Schaden entsteht, wird dieser durch den Standbetreiber ersetzt. Wird der Flohmarkt aufgrund der unerlaubten Verkaufstätigkeit eines oder mehrerer Anbieter von behördlicher Seite geschlossen, ist der daraus entstehende Schaden durch den Anbieter zu ersetzen (entgangene Einnahmen zzgl. Entschädigung für die Rufschädigung).
  6. Der Verkauf von lebenden Tieren, Plagiaten, Raubkopien, Produkte jeglicher Art mit verfassungsfeindlichen Symbolen, Waffen jeglicher Art (auch Messer), Gewaltverherrlichenden und rassistischen Schriften, Pyrotechnik (z. B. Feuerwerkskörper, bengalische Feuer), Arzneimitteln, Lebensmittelergänzungen, Filmen/Spielen mit FSK 18 Jahren oder ohne Angabe einer FSK bzw. mit ausländischer FSK sowie Pornographie und aller vom Gesetzgeber untersagten Waren ist generell verboten! Ein Verstoß hat einen sofortigen Platzverweis ohne Gebührenerstattung zur Folge! Der Veranstalter behält sich das Recht einer Anzeige und die Verständigung der Behörde vor.
  7. Bei Artikeln, die rechtlichen Beschränkungen (z. B. einer Altersfreigabe) unterliegen, hat sich der Verkäufer zu versichern, dass der Käufer die Ware rechtmäßig erwirbt (z. B. durch Vorlage eines Personalausweises). Der Verkauf derartiger Waren an Jugendliche unter 18 Jahren ist nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters gestattet.

3. Standplätze, Verkaufsflächen
  1. Der Verkauf darf nur an einem zugewiesenen / vom Verkäufer/der Verkäuferin gebuchten Standplatz erfolgen.
  2. Der Verkauf durch „Dazustellen” bei anderen Verkäufern oder durch das Anbieten von Gegenständen durch direkte Ansprache („Herumgehen“) ist untersagt. Der Verkäufer hat eine Standgebühr für einen Platz von 3 m zu entrichten und erhält Platzverbot.
  3. Einlass-/Auf- und Abbautermine sind einzuhalten.
  4. Fahrzeugbewegungen auf dem Flohmarktgelände sind nicht gestattet.
  5. Die übliche Tiefe eines Tisches beträgt 60 cm. Die maximale Tiefe eines Standes variiert nach den örtlichen Gegebenheiten. Doppeltische sind nur erlaubt, wenn Rettungswege eingehalten werden.
  6. Pavillons und Schirme können aufgestellt werden, sofern sie nicht über die Verkaufslinien hinausragen.
  7. Auf das Privateigentum der Anlieger ist Rücksicht zu nehmen.
  8. Jeder Anbieter dafür zu sorgen, dass der Abbau seines Standes frühestens 15 Minuten vor Veranstaltungsende beginnt und bis spätestens eine Stunde nach Veranstaltungsende vollständig abgeschlossen ist.

4. Verkehrsregelung
  1. Das Ordnungspersonal zeigt die Standplätze an. Es befinden sich auch Markierungen auf dem Boden.
  2. Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur in dafür gekennzeichneten Flächen ausserhalb des Flohmarktgeländes gestattet Außerhalb gekennzeichneter Flächen können Fahrzeuge ohne vorherige Ankündigung auf Kosten des Fahrzeughalters entfernt werden.
  3. Fahrräder sind auf dem Gelände zu schieben.
  4. Das Befahren des Geländes mit Inlineskates Rollern oder anderen Sportgeräten/Fahrzeugen ist untersagt. Hunde sind kurz angeleint zu führen.

5. Sauberkeit, Entsorgung
  1. Jeder Aussteller hat seinen Platz sauber zu verlassen. Müll ist mitzunehmen und privat zu entsorgen! Am Stand vorgefundener Müll wird in jedem Fall dem jeweiligen Standinhaber zugeordnet. Dafür hat er eine weitere Standgebühr zu entrichten und kann von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
  2. Evtl. vorhandene Abfallbehälter sind nicht für die Entsorgung von nicht verkauften Flohmarktwaren bzw. deren Verpackungen bestimmt und dürfen hierfür nicht benutzt werden.

6. Speisen und Getränke
  1. Soweit nicht gesondert vom Veranstalter genehmigt, ist der Verkauf von Speisen und Getränken ausschließlich den örtlichen Vereinen und Institutionen erlaubt.
  2. Betreiber der Versorgungsstände können sich bis zum 25. April schriftlich beim Veranstalter melden.
  3. Sofern die örtlichen Vereine nicht in der Lage sind, für ein ausreichendes und vielfältiges Angebot zu sorgen, kann der Veranstalter andere Anbieter einladen.
  4. Jeder Betreiber eines Versorgungsstandes hat für den Auf- und Abbau sowie die Organisation auf eigene Gefahr selbst zu sorgen.
  5. Der Auf- und Abbau wird von einem Vertreter des Veranstalters an den markierten Plätzen koordiniert.
  6. Gesetzliche Vorschriften (z. B. Jugendschutzgesetz) und behördliche Auflagen müssen erfüllt werden. Dazu zählt auch ein Nachweis über die Teilnahme an einer behördlichen Informationsveranstaltung im hygienischen Umgang mit Lebensmitteln und Getränken.
  7. Verstöße gegen Gesetze können empfindliche Strafen nach sich ziehen.

7. Sonstiges
  1. Mit Betreten des Geländes stimmt jeder Anbieter/Besucher foto-/videografischen Aufzeichnungen unbefristet und örtlich zur Verwendung in den Medien (z. B. Lokalzeitungen, Internet) unbegrenzt zu. Eine Vergütung für die Aufnahmen erfolgt nicht.
  2. Das Verteilen von Werbung auf dem gesamten Gelände ist untersagt.
  3. Feuer und offenes Licht sind verboten.