Teilnahmebedingungen

Die Standgebühr wird bei Ausstellern pro laufendem Meter berechnet sowie bei Ständen mit gastronomischem Angebot nach Absprache. Für jeden Stand ist eine Kuchenspende für das Kuchenbuffet im Margeritenhof abzugeben, wo es eine Kaffeetafel für Jung und Alt gibt. Wird kein Kuchen abgegeben sind 20,00 € in bar fällig.

Aussteller mit gastronomischem Angebot müssen sicherstellen, dass eine Genehmigung „Anzeige eines Gaststättengewerbes nach §2 Abs. 1 und 2 des Niedersächsischen Gaststättengewerbes“ vorliegt (Anzeigeformular kann per E-Mail angefordert werden). 

Die Standtiefe beträgt für Aussteller maximal 3 Meter für jeden Platz und muss eingehalten werden. Es muss ein Abstand von 2 Metern zu Treppen eingehalten werden. 

Eine Überdachung z.B. in Form eines Pavillons oder eines Sonnenschirmes oder Sonnensegels ist möglich – vor Ort stehen jedoch keine Befestigungsmöglichkeiten zur Verfügung. Es werden seitens des Veranstalters keine Pavillons zur Anmietung angeboten.

Das Fest dauert von 13:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Der Aufbau kann ab 10 Uhr erfolgen. Abbau direkt im Anschluss an die Veranstaltung. Unmittelbar nach dem Entladen sind die Fahrzeuge wegzufahren, spätestens jedoch um 12:00 Uhr. 

Wenn Sie einen Stromanschluss benötigen, bringen Sie bitte eine Kabeltrommel und Klebeband zum Fixieren mit. Dieses muss anschließend rückstandslos entfernt werden. Die Kabeltrommel muss vollständig abgerollt werden, da sonst Kurzschlussgefahr besteht. Bitte beachten Sie Ihre benötigte Wattanzahl für Ihre Geräte. Bitte denken Sie auch an Handfeger & Kehrblech sowie an Mülltüten.

Der Standplatz muss sauber und ordentlich hinterlassen werden. Bei gastronomischen Angeboten muss eine sichtbare Mülltonne aufgestellt und selbstständig entsorgt werden. Bei Nichterfüllung wird die Entsorgung in Rechnung gestellt.

Kuchenspenden sind spätestens bis 13:00 Uhr im Margeritenhof abzugeben. 

Die Anmeldung ist erst nach Bestätigung und erfolgter Rechnungsstellung durch den Veranstalter und anschließender Zahlung der Standgebühr verbindlich. Eine Stornierung & Rückerstattung ist nur bis 14 Tage vor der Veranstatung möglich. Eine Rechnung (ohne MwSt.-Ausweis aufgrund der Kleinunternehmerregelung) ist auf Anfrage erhältlich. Zahlende Aussteller erhalten am Veranstaltungstag eine Quittung ausgehändigt.

Der Veranstalter schließt für die Veranstaltungstage eine Veranstaltungs-Haftpflicht-Versicherung ab. Schäden am oder durch das Ausstellungsgut der Standbetreiber, die von dieser Versicherung nicht gedeckt werden, stehen in der Verantwortung des Standbetreibers. Aussteller sollten im eigenen Interesse eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen. Es wird keine Haftung bei Beschädigung oder Verlust von Ausstellungsgegenständen übernommen.