EPL um Stellungnahme gebeten

Der Verein BÜRGER FÜR KALTENWEIDE e.v. (BfK) hat sich ausgiebig mit der letzten Preiserhöhung für die Nahwärmeversorgung in Kaltenweide des Versorgers EPL-Energie auseinandergesetzt. Auch auf der Vereinssitzung vom 06. Juni 2013 wurde das Thema erörtert und eine offizielle Anfrage an die Geschäftsführung der EPL sowie die Stadtverwaltung als Anteilseigner verfasst.

Anpassung der Nahwärmepreise im Weiherfeld vom 01.04.2013

Sehr geehrter Herr Dr. Schüle,

der im Februar 2013 gegründete Verein BÜRGER FÜR KALTENWEIDE e.V. (BfK) hat sich zum Ziel gesetzt, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger des Langenhagener Ortsteils Kaltenweide zu vertreten.

Bereits bei der Gründungsversammlung im Februar wurde an den Verein die Bitte herangetragen, der Kosten-Entwicklung bei der Nahwärmeversorgung verstärkt Beachtung zu schen-ken.

Im Zusammenhang mit der letzten Preiserhöhung vom 01. April 2013, hat der BfK die Preiserhöhungsankündigungen und Erläuterungen von EPL sowie des 50%igen Anteilseigners – der Stadtwerke Hannover AG – analysiert sowie eine Vergleichsrechnung aufgestellt. Daraus haben sich für uns diverse Fragestellungen ergeben:

  1. Laut der Bekanntmachung der Stadtwerke Hannover AG vom 28. März 2013 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die veröffentlichten statisti-schen Werte „Grenzübergangspreis Gas“ rückwirkend für die Monate Januar 2011 bis Mai 2012 leicht nach unten korrigiert.Aufgrund der Korrektur änderten sich die Mittelwerte der folgenden Monate:

    Monate Januar bis Juni 211 von 6.901,17 EUR /TJ auf 6.819,50 EUR/TJ
    Monate Juli Bis Dezember 2011 von 7.571 EUR/TJ auf 7.482,33 EUR/TJ
    Monate Januar 2012 bis Juni 2012 von 8.335,67 EUR/ TJ auf 8.231,67 EUR/TJ

    Die Stadtwerke Hannover AG hat aufgrund der rückwirkenden Änderung die Fernwärmepreise für die Abrechnungszeiträume vom 01. Oktober 2011 bis 31. März 2013 herabgesetzt, die Preise für den Zeitraum von 01. April bis 30. September 2013 sogar unverändert gelassen und konstant gehalten.

    a.) Warum hatte die vorgenommene Korrektur und die Herabsetzung der statis-tischen Werte durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) keinen Einfluss auf die Preisgestaltung der Energie-Projektgesellschaft Langenhagen?

    b.) Aus welchen Gründen ist es der Energie-Projektgesellschaft Langenhagen GmbH nicht möglich die Kosten für einen längerfristigen Zeitraum konstant zu halten wie es bei dem Anteilseigner Stadtwerke Hannover AG auch möglich ist.

  2. Die Energie-Projektgesellschaft Langenhagen GmbH ist ein Gemeinschaftsunternehmen von der Stadt Langenhagen und der Stadtwerke Hannover AG. Beide Gesellschafter halten 50% der Anteile. Es ist zu vermuten, dass die Stadtwerke Hannover AG Ihre langjährige Erfahrung mit dem Betrieb und der Betreuung eines Fernwärme-netzes, inkl. sowie Preisgestaltung und den Einkauf von Leistungen auch in die EPL eingebracht hat.a.) Warum müssen Kunden der Energie-Projektgesellschaft Langenhagen GmbH eine Gebühr für den Wärmemengenzähler entrichten, die Kunden der Stadtwerke Hannover AG von diesen z. B. befreit sind?
  3. In Anlehnung an die in Ziffer 2 aufgeführte Ausgangssituation hat der BfK eine Ver-gleichsrechnung zwischen „EPL“ und „Stadtwerke Hannover AG“ bei einer Anschluss-leistung von 8kW und einem Wärmeverbrauch von 6.500 kWh aufgestellt:
EPL-Energie enercity
(Stadtwerke Hannover)
(Zähler-)Verrechungspreis 109,48 € 0,00 €
Jahresleistungspreis (LP) 490,64 € 324,42 €
Arbeitspreis inkl. Nachlass (AP) 504,14 € 390,00 €
Gesamtkosten 1.104,26 € 714,42 €

a.) Warum werden die Kunden der EPL im Schnitt pro Jahr um 390,00 EUR je Haushalt bei einem absolut identischen Geschäftsmodell mehr belastet als beim Anteilseigner der EPL – der Stadtwerke Hannover AG?

Aus organisatorischen Gründen erbitten wir Ihre Stellungnahme bis zum 21. Juni 2013.

Mit freundlichem Gruß,

Markus Villwock      Dr. rer. nat. Carmen Puschmann
(Vorsitzender)              (stellv. (Vorsitzende)

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