BfK-Statement zum „Integrierten Stadtentwicklungskonzept 2030 (ISEK 2030)“

Der Verein BÜRGER FÜR KALTENWEIDE e.V. (BfK) möchte die Möglichkeit der Beteiligung zur Vorbereitung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Absatz 1 BauGB i.V.m. § 3 PlanSiG wahrnehmen. Es wird hier ausdrücklich mitgeteilt, dass sich die weiteren Ausführungen und Bedenken ausschließlich auf Kaltenweide beziehen.

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