Wir unterstützen den Streik in den städtischen Kitas!

Der Streik in den städtischen Kitas wendet sich nicht gegen die Eltern, ist allerdings auf deren Mitwirkung angewiesen! Die Kommunen müssen den Streik spüren, sonst läuft er ins Leere. Worum geht es?

Nach fünf erfolglose Verhandlungsrunden werden seit einigen Tagen die Kinderbetreuungseinrichtungen der Kommunen unbefristet bestreikt. Der Streik in den städtischen Kitas wendet sich nicht gegen die Eltern, ist allerdings auf deren Mitwirkung angewiesen! Die Kommunen müssen den Streik spüren, sonst läuft er ins Leere.

Für betroffene Eltern ist dieser Streik eine organisatorische Herausforderung, die an die Grenzen geht. Der Verein Bürger für Kaltenweide e.V. sieht die Betreuungsprobleme der Eltern – unterstützt aber auch klar die Forderungen der Gewerkschaft. Vereinsvorsitzender Markus Villwock: „Es geht um unsere Kinder und um die Qualität ihrer Betreuung, es geht um angemessene Wertschätzung gegenüber Erzieherinnen und Erzieher und deren Arbeit“

Auch in Kaltenweide könnten von Seiten der Politik mehr Kinderbetreuungsplätze angeboten und der Betreuungsschlüssel (wie viele Kinder pro Erzieher betreut werden) verbessert werden.

Allerdings finden sich häufig nicht genug Erzieherinnen und Erzieher.
Generell scheint der Beruf wenig attraktiv zu sein. Um u.a. dies zu ändern wollen Gewerkschaften durchsetzen, dass die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst mehrere Tarifstufen höher eingruppiert werden.

Wie können Eltern mithelfen den Streik möglichst schnell zu beenden?

(Flugblattverteilung vor der Grundschule Kaltenweide: Markus Villwock und Marco Rösler im Gespräch mit den Müttern Frau Pazos und Frau Breitenbürger)

Wenn die Eltern ihre Tagessätze der Betreuungsgebühren und das anteilige Essengeld bei den Trägern der Kindergärten zurückfordern, entsteht ein gewisser, finanzieller Druck bei den kommunalen Arbeitgebern. Außerdem entsteht eine hohe Arbeitsbelastung der Sachbearbeiter, die sich dann als ebenfalls unbeteiligte Leidtragende wiederum bei den Entscheidern beschweren. Nur so wird eine Kette in Gang gesetzt, damit diese Kita-Streiks eine Chance haben, tatsächlich zu einer Lohnerhöhung und besseren Bedingungen im Zuge der Verhandlungen der Tarifvertragsparteien führen können.

Also: Helfen Sie mit, fordern Sie als betroffene Eltern Ihre Gebühren für jeden Streiktag, an dem Ihr Kind nicht betreut wird, von der Stadtverwaltung Langenhagen zurück!

 Musterschreiben / Entwurf einer Rückforderung nach www.juramama.de

An die Stadt Langenhagen

Bürgermeister Mirko Heuer

Marktplatz 1, 30853 Langenhagen

„Sehr geehrter Herr Heuer, sehr geehrte Damen und Herrn,

vom… bis… war die Kindertagesstätte meines Kindes …. von einem Streik im öffentlichen Dienst betroffen. Die Kindertagesstätte ….hatte geschlossen. (Falls geregelt: Die vereinbarte Sonderschließzeit von … Betriebstagen wurde um … Tage überschritten.

Eine Notgruppe wurde nicht angeboten / konnte von uns nicht genutzt werden. Die Bestätigung/Ablehnung habe ich diesem Schreiben beigefügt.

(Falls in Eurem Fall zutreffend: Mir sind außerdem Kosten durch eine Alternativbetreuung in Höhe von €… entstanden / Ich habe an diesem Tag unbezahlten Urlaub genommen und daher Vermögenseinbußen hinnehmen müssen. / Ich habe hierdurch … Tage Urlaubsanspruch bei meinem Arbeitgeber verbraucht.)

Ich bitte um Rückerstattung der von mir bereits geleisteten, anteiligen Gebühr für die Betreuung und das Essensgeld für diese(n) Tag(e) auf folgendes Konto: / Ich teile Ihnen folglich mit, dass ich meine nächste monatliche Überweisung um € … reduzieren werde, sie setzt sich zusammen aus dem errechneten Tagessatz und dem Anteil der ungenutzten Essenspauschale von €… .

Ich bitte außerdem um eine Neubescheidung der Gebühren für den maßgeblichen Zeitraum für meine Unterlagen (denn ihr könnt nur tatsächlich angefallene Kosten steuerlich absetzen, daher ist eine Neubescheidung nötig. Das Finanzamt will das wissen)

Für die Rückerstattung und den korrigierten Gebührenbescheid habe ich mir eine Frist von 3 Wochen notiert.

Mit freundlichen Grüßen

 * Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ggf. anwaltlichen Rat einholen.