Schulbuslinie für Kaltenweide – Was wurde aus dem Ratsbeschluss

Eine eigene Schulbuslinie für Kaltenweide? Ein CDU-Antrag für eine eigene Schulbuslinie für den Grundschulbezirk Kaltenweide/Krähenwinkel wurde im Rahmen einer Ratssitzung im Juni 2017 beschlossen. Nach der Vorstellung der CDU soll die neue Schulbuslinie bereits zum Schuljahr 2018/19 an den Start gehen. Wie ist der Stand der Dinge diese Beschlussdrucksache betreffend? Wir haben bei der CDU Langenhagen angefragt.

Mit drei Fragen sind wir an die Antragsteller (CDU) herangetreten:

  1. Wurde der Antrag auf Einrichtung einer eigenen Schulbuslinie für den Grundschulbezirk Kaltenweide/Krähenwinkel bei der Region Hannover eingereicht ?
  2. Gibt es bereits eine Reaktion der Region Hannover ?
    1. wenn ja, wird das Vorhaben unterstützt? Welchen voraussichtlichen Umsetzungstermin hat die Region Hannover genannt. Sofern die Region das Vorhaben abgelehnt hat, was sind die Gründe für die Ablehnung.
    2. wenn nein. Wann ist geplant, den Antrag nachzuverfolgen? Wer ist für die Nachverfolgung des Antrags verantwortlich?
    3. Der Rat der Stadt hat am 19.6.2017 beschlossen:

 

Vom CDU Stadtverband Langenhagen haben wir eine Antwort zur Klärung des Sachverhalts erhalten.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Region Hannover die Einrichtung einer Schulbuslinie im Grundschulbereich Kaltenweide/Krähenwinkel zum Schuljahresbeginn 2018/2019 zu beantragen.
  2. Die Verwaltung ermittelt für die Begründung des Antrags die Zahl der anspruchsberechtigten Grundschüler im Schuleinzugsbereich Kaltenweide/Krähenwinkel.
  3. Die Verwaltung berichtet dem Bildungsauschuss im ersten Quartal 2018 über den Stand der Beantragung.

Die Bearbeitung eines solchen Antrags braucht eine gewisse Zeit, da erst die entsprechenden Daten erhoben werden müssen, so dass es nicht ungewöhnlich ist, dass bisher noch kein entsprechender Antrag auf der Tagesordnung des Verkehrsausschusses der Region stand.

Da die Verwaltung im ersten Quartal 2018 zum Stand des Antrags berichten soll, hat es vor Ihrer Anfrage noch keine Nachfrage unsererseits dazu gegeben.

 

Der BfK bleibt am Ball und wird spätestens im ersten Quartal 2018 bei allen Beteiligten erneut den Sachstand erfragen.