Keine Wohnbebauung auf NP-Grundstück – Ortsrat sucht neue Nutzungsideen

Auf der Sitzung des Ortsrates Kaltenweide am 21 März 2023 hat Ortsbürgermeister Wolfgang Langrehr zu Protokoll gegeben, dass eine Nutzung des Grundstücks des alten NP-Marktes als Wohnfläche kommt auf Grund der Lärm- und Geruchsemissionen nicht in Frage kommt. Der Ortsrat macht sich nun bei der Sitzung am 23,. Mai 2023 Gedanken über die weitere Nutzung des NP-Marktes.

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Offener Brief: ISEK 2030 und die Auswirkungen auf Kaltenweide

Das Integrierte Stadtenwicklungskonzept 2020 (ISEK 2030) liegt am Montag den 26. April 2021 zur Abstimmung im Rat der Stadt Langenhagen vor. Im Vorverfahren hat sich der Verein BÜRGER FÜR KALTENWEIDE e.V. (BfK) im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung geäußert, auf die aktuellen, massiven infrastrukturellen Probleme in Kaltenweide hingewiesen und darum gebeten, dass vor einer Erweiterung Kaltenweides, erst diese Probleme gelöst werden müssen, damit das Zusammenleben in Kaltenweide für alle Beteiligten funktioniert.

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Weiherfeldkreisel wird umgestaltet

Weiherfeldkreisel wird umgestaltet

Die Mitglieder des Rates der Stadt Langenhagen haben auf der Ratssitzung vom 22. Februar 2021 dem Antrag der Stadtverwaltung, der auf Initiative des Vereins Bürger für Kaltenweide e.V. zustande kam, auf Umgestaltung des Weiherfeldkreisels mehrheitlich zugestimmt. Der Kreisel wird damit umgestaltet.

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Wertstoffsammelplatz – Verwaltung legt weiteren Gestaltungsvorschlag vor

Wertstoffsammelplatz – Verwaltung legt weiteren Gestaltungsvorschlag vor

Der Wertstoffsammelplatz im Zentrum Kaltenweides ist ein regelrechter Schandfleck. Aus Sicherheitsgründen musste die Stadtverwaltung bereits den Sichtschutzzaun entfernen. Auf die Errichtung eines neuen wurde bewusst verzichtet. Grund dafür ist eine seit Monaten anhaltende Diskussion im Kaltenweider Ortsrat, wie der Wertstoffsammelplatz im Bertha-von-Suttner-Ring in Zukunft aussehen soll.

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BfK-Statement zum „Integrierten Stadtentwicklungskonzept 2030 (ISEK 2030)“

Der Verein BÜRGER FÜR KALTENWEIDE e.V. (BfK) möchte die Möglichkeit der Beteiligung zur Vorbereitung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Absatz 1 BauGB i.V.m. § 3 PlanSiG wahrnehmen. Es wird hier ausdrücklich mitgeteilt, dass sich die weiteren Ausführungen und Bedenken ausschließlich auf Kaltenweide beziehen.

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